Verdachtsberichterstattung: Wie Unternehmen auf Vorwürfe einer Redaktion antworten

Worum geht es?
Um Vorwürfe gegen Ihr Unternehmen, die noch nicht bewiesen sind: Arbeitsbedingungen, Geschäftspraktiken, Produktprobleme, Kundenbeschwerden. Meist kommt die Anfrage per Mail, mit einem Fragenkatalog und einer knappen Frist. Manchmal recherchiert ein Fernsehteam verdeckt, und Sie erfahren erst spät davon. Juristisch heißt das Verdachtsberichterstattung. Der Begriff gilt für jeden ehrenrührigen Vorwurf, auch ohne Strafverfahren.
Was sagt das Recht?
Medien dürfen über einen Verdacht berichten, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bundesgerichtshof verlangt im Urteil VI ZR 1241/20 einen Mindestbestand an Beweistatsachen, eine vorherige Anhörung, keine Vorverurteilung und ein gravierendes Gewicht des Vorgangs1. Die Anhörung muss konkrete Inhalte betreffen. Eine pauschale Absage gilt nach dem OLG Frankfurt a.M. (Az. 16 U 42/24) nicht als Verzicht auf eine Stellungnahme2. Sie haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Frist, und eine verspätete Stellungnahme muss eine Redaktion nicht mehr berücksichtigen, wie das OLG München (Az. 18 U 3853/25 Pre) urteilte3. Das Recht sichert Gehör, mehr nicht.
Auf der anderen Seite sitzt ein Mensch
Ich war zwölf Jahre Wirtschaftsjournalist. Die meisten Kollegen, die kritisch recherchieren, wollen eine Geschichte, die stimmt und die hält. Eine falsche Geschichte ist auch für sie ein Problem. Deshalb überzeugen Sie eine Redaktion am besten inhaltlich. Greifen Sie zum Hörer oder schreiben Sie eine kurze Mail.
Fragen Sie, worauf sich die Recherche stützt. Bieten Sie ein Hintergrundgespräch an und liefern Sie Fakten. Viele kritische Berichte entstehen, weil der Redaktion Kontext fehlt. Ein offenes Gespräch klärt das, solange der Text noch nicht steht.
Juristische Schritte folgen erst, wenn das Gespräch nichts gebracht hat. Ein Anwaltsschreiben als erste Reaktion bestätigt Redaktionen oft, dass sie auf der richtigen Spur sind, und macht die Geschichte größer. Im ungünstigsten Fall steht dann zusätzlich im Text, dass das Unternehmen mit Anwälten droht.
Die fehlenden Fakten liefern
Ein internationaler Lebensmittelkonzern geriet wegen einer Produktsparte unter Druck. Medien im Ausland hatten recherchiert, eine NGO stellte Strafanzeige, eine parlamentarische Untersuchung lief an. Deutsche Redaktionen fragten, was der Fall für die hier verkauften Produkte bedeutet. Die Antwort war entscheidend: Der Fall betraf andere Produkte als die in Deutschland. Diese Unterscheidung ging in der Berichterstattung mehrfach verloren.
Ich habe die Medienarbeit für Deutschland über ein Jahr begleitet. Ich habe die Redaktionen einzeln kontaktiert, die fehlenden Fakten geliefert und die Position des Unternehmens erklärt, auch bei der auflagenstärksten Zeitung Deutschlands. Die Berichterstattung wurde präziser und ordnete den Fall korrekt ein.
Eine zweite Lehre: NGO-Kampagnen folgen einer Dramaturgie, mit weiteren Anzeigen, Testkäufen und neuen Veröffentlichungen. Wer die nächsten Schritte vorab durchspielt, hat Antworten parat, bevor der Zeitdruck kommt.
Vorbereiten, bevor die Kamera kommt
Ein mittelständisches Unternehmen erfuhr von einer verdeckten TV-Recherche bei einer seiner Veranstaltungen. Sendetermin und Format waren unbekannt. Die Begleitung lief in zwei Phasen. In der ersten haben wir vorbereitet: Lagebild, Kernbotschaften, ein Katalog mit Fragen und Antworten, ein Statement für die Schublade, eine Medienliste und die Beobachtung der Berichterstattung. Die zweite Phase, die Aktivierung, sollte nur auf ausdrückliche Anweisung des Unternehmens ab Ausstrahlung beginnen.
Auf Unternehmensseite waren eine Kanzlei und ein eigener Krisenmanager eingebunden, die Rollen waren vorab verteilt. Nach der Ausstrahlung erschien in der Fachpresse der Branche eine positive Geschichte über das Unternehmen.
Bei einer verdeckten Recherche gibt es kein frühes Gespräch mit der Redaktion. Umso wichtiger ist, dass Antworten, Zuständigkeiten und Kontakte stehen, bevor der Beitrag läuft. Und die eigene Medienarbeit läuft parallel weiter.
Die schriftliche Stellungnahme
Jeder Satz muss isoliert zitiert tragen. Redaktionen kürzen Stellungnahmen oft auf einen einzigen Satz. Halten Sie die Antwort kurz. Bestätigen Sie, was stimmt, widersprechen Sie mit Belegen, wo Vorwürfe falsch sind, und benennen Sie offene Punkte offen. Drei Dinge gehören nie hinein:
- Spekulation über Dritte oder Motive: Jede unbelegte Behauptung liefert der Redaktion eine neue Geschichte.
- Relativierung im Konjunktiv: „Es könnte sein, dass“ klingt isoliert zitiert wie ein Eingeständnis.
- Bedauern an der falschen Stelle: Wer „Fehler im Prozess“ einräumt, obwohl der Vorwurf anders lautet, gesteht zwischen den Zeilen.
Halten Sie die Frist. Reicht sie nicht, bitten Sie mit Begründung um mehr Zeit, etwa weil Unterlagen geprüft werden müssen. Das verstehen Redaktionen. Eine verpasste Frist versteht niemand.
Wann kommt der Anwalt ins Spiel?
Im Hintergrund von Anfang an. Ein Medienanwalt prüft jede Stellungnahme, bevor sie rausgeht, und schätzt ein, ob der geplante Bericht die rechtlichen Grenzen einhält. Nach vorne tritt er erst, wenn die Argumente nicht durchdringen, etwa wenn eine Redaktion trotz Belegen an falschen Tatsachenbehauptungen festhält. Dann stehen Unterlassung und Gegendarstellung zur Verfügung, notfalls per einstweiliger Verfügung.
Klären Sie die Rollen, bevor die erste Anfrage kommt: Wer spricht mit der Redaktion, wer prüft rechtlich, wer gibt frei. Wer das erst im Ernstfall regelt, verliert die Frist. Ich bin kein Anwalt und ordne Rechtsprechung hier nur ein.
Wann lohnt sich Begleitung?
Wenn der Fragenkatalog auf dem Tisch liegt und Ihnen der Draht in die Redaktion fehlt. Ich spreche mit den Journalisten, kläre, was sie haben, liefere die Fakten, formuliere die Stellungnahme und stimme sie mit Ihrem Anwalt ab. Die Entscheidungen bleiben bei Ihnen. Sie arbeiten direkt mit mir, ohne Übergabe an ein Team. Der einfachste Einstieg ist ein kostenloses Erstgespräch. Leistungen und Kontakt finden Sie auf der Seite zur Issues- und Krisenkommunikation.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Verdachtsberichterstattung?
Ein Bericht über einen Vorwurf, der noch nicht bewiesen ist. Das betrifft Straftaten ebenso wie Vorwürfe zu Arbeitsbedingungen, Geschäftspraktiken oder Produkten.
Muss eine Redaktion mein Unternehmen vorher anhören?
Ja. Die Anhörung ist eine der vier Voraussetzungen, die der Bundesgerichtshof verlangt. Sie muss die konkreten Vorwürfe betreffen, und Ihr Standpunkt muss im Bericht sichtbar werden.
Soll ich die Redaktion anrufen oder schriftlich antworten?
Beides, in dieser Reihenfolge. Im Gespräch klären Sie, worauf sich die Recherche stützt, und liefern Kontext. Die schriftliche Stellungnahme liefert danach das zitierfähige Material.
Wann sollte ich einen Medienanwalt einschalten?
Sofort, aber im Hintergrund zur Prüfung. Nach vorne tritt er erst, wenn die Redaktion trotz Belegen an falschen Behauptungen festhält.
Was tun bei einer verdeckten TV-Recherche?
Vorbereiten, bevor der Beitrag läuft: Lagebild, Kernbotschaften, Fragen und Antworten, ein Statement für die Schublade und klare Zuständigkeiten. Die eigene Medienarbeit läuft parallel weiter.
Quellen
- rewis.iorewis.io/urteile/urteil/gcd-16-11-2021-vi-zr-124120/
- otto-schmidt.deotto-schmidt.de/news/wirtschaftsrecht/eine-verdachtsberichterstattung-ohne-konkrete-anhorung-des-betroffenen-ist-unzulassig-2025-03-24.html
- gesetze-bayern.degesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-5248
- presserat.depresserat.de/pressekodex.html
- roedl.comroedl.com/insights/verdachtberichterstattung-persoenlichkeitsrecht-krisenkommunikation/

